Wohnung ab 18 Jahren

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In jeder Wohnung/ Haus, überall, muß man sowieso störende Geräusche auch von aussen hinnehmen trotz geschlossener Fenster !!!

Also müsste ich in die abgelegenheit ziehen um keinen Nachbar zu stören und die Polizei nicht wegen belästigender Ruhestörung, meinerseits mehr als 35 Dezibel und rumgebrülle und schlimmstenfalls anderer dinge mich aufsuchen muß und das weitere Schritte notwendig macht. Die Stimmen sagen grade eben, sonst töten die mich.